Erbrecht
Die Kanzlei Stender berät ihre Mandanten seit Jahrzehnten in erbrechtlichen Angelegenheiten und bei der Errichtung von Testamenten und Formulierung von Erbverträgen.
Wir beraten u.a. zu folgenden Punkten:
-
Entwurf und Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen
-
Auslegung und Anfechtung von Testamenten
-
Pflichtteilanspruch
-
Annahme und Ausschlagen von Erbschaften
-
Auseinandersetzung innerhalb von Erbengemeinschaften
-
Haftung der Erben
-
Beratung zur Nachfolgeregelungen in Unternehmen