Honorare
Wie alle Rechtsanwälte in Deutschland sind wir verpflichtet,
die Gebühren für unsere Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
abzurechnen.
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Wert der Angelegenheit
und dem Umfang der Tätigkeit.
Zeithonorare
Sollten
Sie dies wünschen oder Ihre Angelegenheit eine besonders intensive und
zeitaufwendige Tätigkeit erfordern, sind wir gern nach vorheriger Absprache und
Vereinbarung bereit, die Abrechnung auf der Basis eines Zeithonorares
vorzunehmen.
Unsere Stundensätze liegen zwischen EUR 150,– und EUR 200,–
zuzüglich Umsatzsteuer.
Eine Abrechnung mit detaillierten Tätigkeitsnachweis
ist selbstverständlich.
Möglich ist auch die Vereinbarung von
Pauschalbeträgen.
Wir sind allerdings in allen Angelegenheit gesetzlich
verpflichtet, mindestens das nach dem RVG geschuldete Honorar abzurechnen.
Erstberatung
Die
Kosten einer Erstberatung hängen von der Bedeutung der Angelegenheit und der
Dauer des Beratungsgespräches ab.
Sie liegen für Verbraucher in der Regel
zwischen EUR 50,– und EUR 190,– zuzüglich Umsatzsteuer.
Rechtsschutzversicherung
Sollten
Sie rechtsschutzversichert sein, übernehmen wir die Anforderung der
Deckungszusage für Sie. Wenn Deckung gewährt wird, rechnen wir unser Honorar
nach dem RVG direkt mit Ihrem Versicherer ab.
Verfahrens-
und Prozeßkostenhilfe
Selbstverständlich sind wir für
Sie auch nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen über Verfahrens- und
Prozeßkostenhilfe in gerichtlichen Auseinandersetzungen tätig.