Honorare

Wie alle Rechtsanwälte in Deutschland sind wir verpflichtet, die Gebühren für unsere Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abzurechnen.
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Wert der Angelegenheit und dem Umfang der Tätigkeit.

Zeithonorare
Sollten Sie dies wünschen oder Ihre Angelegenheit eine besonders intensive und zeitaufwendige Tätigkeit erfordern, sind wir gern nach vorheriger Absprache und Vereinbarung bereit, die Abrechnung auf der Basis eines Zeithonorares vorzunehmen.
Unsere Stundensätze liegen zwischen EUR 150,– und EUR 200,– zuzüglich Umsatzsteuer.
Eine Abrechnung mit detaillierten Tätigkeitsnachweis ist selbstverständlich.
Möglich ist auch die Vereinbarung von Pauschalbeträgen.
Wir sind allerdings in allen Angelegenheit gesetzlich verpflichtet, mindestens das nach dem RVG geschuldete Honorar abzurechnen.

Erstberatung
Die Kosten einer Erstberatung hängen von der Bedeutung der Angelegenheit und der Dauer des Beratungsgespräches ab.
Sie liegen für Verbraucher in der Regel zwischen EUR 50,– und EUR 190,– zuzüglich Umsatzsteuer.

Rechtsschutzversicherung
Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, übernehmen wir die Anforderung der Deckungszusage für Sie. Wenn Deckung gewährt wird, rechnen wir unser Honorar nach dem RVG direkt mit Ihrem Versicherer ab.

Verfahrens- und Prozeßkostenhilfe
Selbstverständlich sind wir für Sie auch nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen über Verfahrens- und Prozeßkostenhilfe in gerichtlichen Auseinandersetzungen tätig.