Karsten Stender

Nach dem Studium und den beiden Staatsexamina in Hamburg wurde Karsten Stender 1976 zur Anwaltschaft zugelassen.

Erfahrungen sammelte er als junger Anwalt zunächst in einer hiesigen Sozietät, bevor er 1989 eine eigene Kanzlei in Hamburg-Harburg gründete.

Fundierte Rechtskenntnisse, ständige Fortbildungen sowie ein großer Erfahrungsschatz bilden die Grundlage für eine qualifizierte Beratung und Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten.

Die persönliche Betreuung der Mandanten, die individuelle Wahrnehmung ihrer Interessen sowie eine auf Ausgleich bedachte Vermittlung stehen für Karsten Stender immer im Mittelpunkt seines Engagements.