Strafrecht
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung sind wir die richtigen Ansprechpartner in Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren.
In den vergangenen Jahren haben wir feststellen müssen, dass häufig schon im Ermittlungsverfahren aufgrund von gefährlichem Halbwissen oder unzureichender Beratung die Weichen falsch gestellt und erhebliche Fehler gemacht werden.
Solche Fehler haben in dem folgenden Verfahren nicht selten schwerwiegende und für den Beschuldigten tiefgreifende Folgen .
Wir können nur dringend davon abraten, zu versuchen, sich in einem Strafverfahren selbst zu verteidigen, unsere Erfahrung hat gezeigt, dass es in diesen Fällen oftmals zu deutlich schlechteren Ergebnissen für die Beschuldigten gekommen ist, als dies mit einem professionellen Verteidiger der Fall gewesen wäre.
Sie sind Beschuldigter in einem Strafverfahren? Äußern Sie sich nicht und kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt, dass ist Ihr gutes Recht!
Zum Strafrecht gehört u.a.
- Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen
- Pflichtverteidigung
- Nebenklagevertretung, Zeugenbeistand, Adhäsionsverfahren
- Verkehrsordnungswidrigkeiten
- Waffenrechtliche Angelegenheiten